Kontron AG: Abwicklung der Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht

Im Spruchverfahren anläßlich des Verschmelzungsvertrags zwischen der Kontron AG als übertragendem und der S&T Deutschland Holding AG als übernehmendem Rechtsträger hat das Landgericht München I am 24. Mai 2019 die Barabfindung auf 3,38 Euro je Aktie erhöht. Die Erhöhung der Barabfindung sowie die Zinszahlungen werden von der Gebr. Martin Bank AG als Zentralabwicklungsstelle durchgeführt. Aus … Kontron AG: Abwicklung der Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht weiterlesen